Allgemeine Geschäftsbedingungen
schwabe+braun netzwerke gmbh
schwabe+braun netzwerke gmbh
Mollenbachstr. 14
71229 Leonberg
Vertreten durch
Dipl.-Ing. Lars U. Braun
Ansgar Jäger
Kontakt
Tel. 07152 357 66–0
Fax 07152 357 66–55
info@schwabe-braun.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz
DE 202270761
Zuständiges Amtsgericht
Registergericht Stuttgart
Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken
AdobeStock, Pixabay, ELO Marketing, Unsplash, Gordon Below, Privat
Gestaltung und Pflege
schwabe+braun Mediawerke
www.mediawerke.de
1. Allgemeines/Vertragsabschluss/Fernabsatzvertrag Rückgabeklausel
1.1 Für alle Lieferungen, Service-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen von schwabe+braun netzwerke gmbH gegenüber dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Bestimmungen. In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird.
Als Leistungen im Sinne von Ziffer 1 gelten insbesondere:
- Beratung: Handhabungs- und Organisationsberatung, Konzeptionsberatung
- Projektberatungen und Unterstützung: Projektplanung, Projektorganisation, Installationsunterstützung, Integrationsunterstützung
- Schulungen: Experten (Administrator-)Schulungen, Endanwenderschulungen
1.2 Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit den in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.3 Abweichungen, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und Produkt-beschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Angeboten und Publikationen gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der von uns angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen.
1.5 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
1.6 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbst-belieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
1.7 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
1.8 Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-mail zugesandt.
Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von 2 Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Kosten für die Rücksendung trägt der Verbraucher.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
2. Rechtseinräumung
Soweit keine anderweitige Regelung getroffen ist, gilt folgendes:
Sofern in Rahmen der von schwabe+braun netzwerke gmbh erbrachten Leistungen schutzfähige Arbeitsergebnisse, z. B. Pflichtenhefte, Individualprogramme, entstehen, erhält der Kunde hieran nicht ausschließliche Nutzungsrechte.
3. Zusammenarbeit der Parteien, Mitwirken des Kunden
3.1 Zu Beginn der Arbeiten von schwabe+braun netzwerke gmbh benennt der Kunde schwabe+braun netzwerke gmbh einen Ansprechpartner, der befugt ist, wesentliche Entscheidungen hinsichtlich der von schwabe+braun netzwerke gmbh zu erbringenden Leistungen zu treffen bzw. solche notwendigen Entscheidungen herbeizuführen. Insbesondere stellt dieser Ansprechpartner die für die Arbeiten von schwabe+braun netzwerke gmbh notwendigen Kontakte mit den Fachabteilungen beim Kunden her, sorgt für die für die Arbeiten für schwabe+braun netzwerke gmbh notwendige Kommunikation mit allen Stellen im Haus des Kunden und übernimmt die terminliche Koordinierung der Arbeiten von schwabe+braun netzwerke gmbh mit den betroffenen Stellen beim Kunden.
3.2 Für die Arbeiten von schwabe+braun netzwerke gmbh stellt der Kunde die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung, insbesondere soweit Arbeiten im Haus des Kunden erforderlich sind, die dafür erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur.
Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeiten von schwabe+braun netzwerke gmbh bestmöglich zu unterstützen.
3.3 Der Kunde wird Leistungen von schwabe+braun netzwerke gmbh auf Vollständigkeit und etwaige Mängel hin untersuchen und Beanstandungen schwabe+braun netzwerke gmbh umgehend mitteilen. Es gilt §377 HGB.
Der Kunde wird auftretende Mängel in nachvollziehbarer Weise dokumentieren und schwabe+braun netzwerke gmbh schriftlich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung der Ware.
4.2 Unsere Preise verstehen sich ohne gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftliche eine andere Vereinbarung getroffen wurde, zzgl. eventuell anfallender Versandkosten.
4.3 Unsere Rechnungen sind mit Lieferung der Ware und Übergabe der Rechnung sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basis-zinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen.
Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
4.4 Nimmt ein Kunde die verkaufte Ware nicht ab so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15 % des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
4.5 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
5. Lieferfrist
5.1 Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.
5.2 Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Kunde uns für die Ausführung des Auftrags notwendige Angaben und Unterlagen übergeben hat.
5.3 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlichen und behördlichen Anordnungen oder in Fällen von Lieferverzögerungen und durch höhere Gewalt.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
5.4 Geraten wir in Verzug mit der Lieferung, so ist unsere Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Ist der Kunde Unternehmer, ist dieser Anspruch wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
6. Lieferung, Erfüllungsort, Gefahrübergang
6.1 Wir sind berechtigt, zur teilweisen Vertragserfüllung Teillieferungen zu leisten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass eine Teilerfüllung des Vertrages für ihn ohne Interesse ist.
Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungs-pflichten als selbständige Lieferungen.
6.2 Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewähransprüche gilt Leonberg als vereinbart.
6.3 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
6.4 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Kunde keine ausdrückliche Weisung gibt. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden.
6.5 Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten vorgenommen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises inklusive aller Nebenforderungen vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen und Nebenforderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzu-verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
7.2 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.3 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
8. Gewährleistung/Haftungsausschluss
8.1 Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.2 Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
8.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
8.4 Ist ein Schaden sowohl auf Verschulden von schwabe+braun netzwerke gmbh als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, muß sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen. Insbesondere ist der Kunde für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von schwabe+braun netzwerke gmbh verschuldeten Datenverlust haftet schwabe+braun netzwerke gmbh deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu erstellenden Sicherungskopien und die Rekonstruktion der Daten, die auch bei Erstellung von Sicherheitskopien in angemessenen Abständen verloren gegangen wären.
8.5 Soweit der Kunde von schwabe+braun netzwerke gmbh Arbeitsergebnisse selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, entfallen die Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln, es sei denn, der Kunde weist nach, dass aufgetretene Mängel nicht auf die Änderung zurückzuführen sind und auch die Mängelanalyse und Mängelbeseitigung durch schwabe+braun netzwerke gmbh nicht beeinträchtigt wird.
8.6 Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewähr-leistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, an dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei uns nachgewiesener Arglist. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
Leistungen gelten jedoch spätestens 2 Wochen nach Übergabe als ordnungsgemäß angenommen bzw. abgeliefert, wenn von Seiten des Kunden keine schriftliche Mängelrüge erfolgt.
8.7 Wählt der Kunde wegen eines Rechts bzw. oder Sachmangels nach gescheiterter Nach-erfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertrags-verletzung arglistig verursacht haben.
8.8 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
8.9 Für den Unternehmer gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produkt-beschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8.10 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Diese gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden auf Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
9. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
9.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurses- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über die Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt werden.
9.2 Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendungen und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 15 % des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maß, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
10. Software, Literatur
Bei der Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
11. Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
12. Ausfuhrgenehmigun
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Böblingen, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
13. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
13.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg den der unwirksamen möglichst nahe kommt.