Kurz zusammengefasst
Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor. Dieser sollte idealerweise „anonymisierbar“ und digital sein und gilt u.a. in den Bereichen:
- Umweltschutz
- Öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz
- Verhinderung von Geldwäsche
- … und viele weitere.
Der Gesetzgeber sieht eine Strafe von bis zu 20.000 € pro Geschäftsführer einer Gesellschaft vor, die keinen gesetzeskonformen Meldekanal implementiert haben.
Die Umsetzung
Für Unternehmen ab 50 Beschäftigten galt bis zum 17.12.2023 eine verbindliche Umsetzungsfrist. Unternehmen ab 250 Beschäftigten sind schon seit 2. Juli 2023 zur Umsetzung verpflichtet.
Da vorab einige organisatorische Themen zu klären sind, empfehlen wir aus der praktischen Erfahrung sich frühzeitig mit dem Thema und dessen Organisation auseinanderzusetzen.
Die Umsetzung kann auf viel Arten und Weisen erfolgen. Alle Kosten Zeit.
Wir haben uns mit der Materie auseinander gesetzt und möchten eine digitale Lösung vorschlagen.
Eine Lösung
Die rechtskonforme Umsetzung ist für Unternehmen und Organisationen recht komplex und birgt einige Fallstricke. Unsere niederschwellige Cloud-Lösung whistle.law vereinfacht den Prozess ganz erheblich und bietet nebenbei einige Vorteile:
- Gesetzeskonforme Erfüllung aller Pflichten
- Große Zeitersparnis, minimaler Personalaufwand
- Einrichtung in 10 Minuten & sofort einsatzbereit
- Multilingual in allen EU-Sprachen
- Aufbewahrungs- und Löschfristen
- 24/7 erreichbar
- Hinweisgeber sind/werden zu 100% geschützt, DSGVO-konform
- zertifiziert nach DIN ISO 27001
- Made & Hosted in Germany
IT-seitig ist das Tool, welches als Hyperlink auf der jeweiligen Website eines Unternehmens eingebunden wird, binnen weniger Minuten implementiert.
Kostenlose Präsentation
Gunda Braun
Telefon 07152 35766-11
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Leitung Digital Office | Controlling
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