Bürokratieentlastungsgesetz IV – Weniger Papierkram, mehr Effizienz?
Seit dem 1. Januar 2025 gilt das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) – mit wichtigen Erleichterungen für Unternehmen. Eine der zentralen Änderungen: Arbeitsverträge und Vertragsänderungen können nun in Textform erfolgen. Das bedeutet, dass keine handschriftliche oder qualifizierte elektronische Signatur mehr erforderlich ist. Unternehmen können Verträge also einfach per E-Mail versenden – ganz ohne Papierchaos. Was bringt […]
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